Juncker, Justus
1703 - 1767
Name:
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Juncker, Justus |
Nationalität:
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DE |
Lebensdaten:
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1703 - 1767 |
Geburtsort:
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Mainz, Deutschland, 24.07.1703 |
Todesort:
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Frankfurt am Main, Deutschland, 15.06.1767 |
Beruf:
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Maler, Radierer |
Nach seiner Ausbildung in Frankfurt am Main in der Werkstatt des Fassadenmalers Johann Hugo Schlegel (1679-1737), die auch Christian Georg Schüz d. Ä. und Johann Georg Trautmann besucht haben, soll sich Juncker in London aufgehalten haben. 1723 ließ er sich in Frankfurt nieder und malte Genrebilder und Stillleben, vereinzelt auch Porträts und Landschaften. In Frankfurter Kreisen, so im Elternhaus von Johann Wolfgang von Goethe, schätzte man Juncker wegen seiner Interieurbilder und Blumenstücke. Zusammen mit Seekatz, Hirt, Trautmann und Schüz d. Ä., Herrlein, Bager und Pforr gehört er zur Gruppe der Frankfurter »Goethe-Maler«, die sich in die Tradition der niederländischen Malerei des 17. Jahrhunderts stellten. Die kleinformatigen hollandisierenden Gemälde waren gut für die Ausschmückung von bürgerlichen Wohnstuben und Gemäldekabinetten geeignet. Die wohlhabende Messestadt Frankfurt war ein Zentrum der deutschen Niederländerrezeption im 18. Jahrhundert, wo seit Mitte des 16. Jahrhunderts zahlreiche niederländische Familien lebten, es enge Handelsverbindungen zu den westlichen Nachbarn und seit den 1750er Jahren mehrere große, bürgerliche Kunstsammlungen gab.
Für die Kasseler Gemäldesammlung hat Landgraf Wilhelm VIII. (1682-1760) nachweislich zumindest ein Werk zu Junckers Lebzeiten erworben, das verschollene Werk »Schreibender Philosophus«, das im 1749 begonnenen »Haupt-Catalogus« angeführt ist (Nr. 743). Wie im Katalogeintrag vermerkt, stammte das Gemälde von dem Frankfurter Kunstsammler und -händler Baron Heinrich Jakob Häckel (1682-1764), der mit dem Landgrafen befreundet war und starken Anteil an der Vergrößerung des Kasseler Kunstbestandes hatte. In Causids Sammlungskatalog von 1783 werden zehn weitere Gemälde von Juncker angeführt, die im Residenzschloss und in der Kunstakademie hingen.
Hagedorn 1755, S. 250f.; Hüsgen 1780, S. 167f.; ders. 1790, S. 342-345; Gwinner 1862, S. 281f.; ders. 1867, S. 120; Schmidt 1960, Anhang F; AK Frankfurt 1982, S. 49-54.
Letzte Aktualisierung: 27.11.2018